Brief an Dr. Rainer Frank (Degewo Ombudsmann)

September 15, 2023
Degewo Asbestsanierung

Update: Dr. Rainer Frank hat auf meine E-mail nicht reagiert. 

Sehr geehrter Herr Dr. Rainer Frank,

die Degewo genehmigte mir 2012 die Renovierung einer renovierungsbedürftigen Asbestwohnung (in einem Wohnhaus welches die Degewo selbst erbaute), ohne mich auf die Asbestgefahr hinzuweisen. Bei der Renovierung wurde Asbestkleber heraus gefräst und Asbestfasern in großen Mengen freigesetzt und dementsprechend auch eingeatmet.

Hier sind einige Eckpunkte zur Erläuterung:

  1. Im Jahr 2012 haben meine Frau und ich eine renovierungsbedürftige Wohnung von der Degewo gemietet (siehe Degewo Asbestsanierung).
  2. Ich habe eine schriftliche und mündliche Genehmigung von der Degewo erhalten, um den Boden, die Wände, das Bad usw. zu renovieren. Die Degewo sagte uns mündlich zu, dass wir Parkett verkleben dürfen, wenn wir einen Nachmieter finden, der die Wohnung in diesem Zustand übernimmt. Dies war zu der Zeit, als wir die Wohnung gemietet haben, gängige Praxis.
  3. In der Genehmigung für bauliche Veränderungen wurde nichts über die Asbestgefahr erwähnt. Unter Punkt 7 dieser Genehmigung wurde ich jedoch darauf hingewiesen, den entstehenden Bauschutt selbst zu entsorgen. Die Degewo ging also davon aus, dass es zu Bauschutt und damit zu Substanzverletzungen kommen würde.
  4. Während der Renovierung wurde der Asbestkleber mit einer Betonfräse entfernt (1.500.000 Asbestfasern pro Kubikmeter), und wir waren einer hohen Dosis Asbestfasern ausgesetzt, ohne davon zu wissen.
  5. Die Renovierung der Wohnung erfolgte auf eigene Kosten in dem Vertrauen, dass wir die Wohnung danach weitervermieten könnten.
  6. Im Jahr 2018, als wir die Wohnung weitergeben wollten, wurden wir erstmalig von der Degewo auf eine Schadstoffbelastung in der Wohnung aufmerksam gemacht und das deshalb eine Weitergabe nicht möglich wäre. Die Degewo hat lange um den heißen Brei geredet (und das Wort Asbest vermieden). Man müsse die Wohnung zuerst auf alle Schadstoffe dieser Welt testen.
  7. Das Wohnhaus wurde jedoch in den 70er Jahren von der Degewo selbst erbaut. Degewo wusste genau, welche Materialien in den Wohnungen verbaut wurden.
  8. Frank Bielka, welcher verschiedene Führungspositionen bei der Degewo innehatte, bestätigte bereits im Jahr 2000 in der Kleinen Anfrage Nr. 5262 (LPD 7/2000) "Es wurden bei der DEGEWO in 14 400 Wohnungen (asbesthaltige) Flexplatten eingebaut" und "da bei bestimmungsgemäßen Umgang mit dem Vermietereigentum keine Gefährdung besteht, erfolgt keine Mieterinformation."
  9. Im Jahr 2018 rügte das Berliner Landgericht die Degewo in einem Urteil. Bereits 1993 hätte die Degewo Mieter über das Vorhandensein von Asbest in den Wohnungen informieren müssen.
  10. Im Jahr 2020 behauptet die Degewo noch immer, es sei nicht notwendig Mieter über die Asbestgefahr zu informieren: "Wenn ich den Menschen sage Lasst den Fußboden in Ruhe, bohr keine Löcher in die Wand, halte dich bitte dran, weil, also, dann wenn du das einhältst, dann kannst du da gut drin wohnen. Dann finde ich das ausreichend ehrlich gestanden."

Der Fall wurde auf der folgenden Seite zusammengefasst: www.asbest-berlin.de/graun7/. ARD Kontraste berichtete am 16.01.2020 darüber.

Eingeatmete Asbestfasern werden vom Körper nicht mehr abgebaut und führen zur Vernarbung des Lungengewebes, was anschließend zu weiteren Komplikationen führt. Dieser Umstand lässt sich von niemandem mehr rückgängig machen.

Die Degewo hat bisher keinerlei Verantwortung in dieser Angelegenheit übernommen. Degewo Anwälte beschuldigten mich, die "Karte der Asbestbelastung" zu spielen. Als Betroffener kann ich Ihnen sagen, dass ist psychisch sehr belastend.

Da Sie ja anscheinend die richtige Ansprechperson bei "Hinweise auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht" sind, bitte ich dementsprechend das nötige in die Wege zu leiten, um diese Situation so weit es geht zu korrigieren und "Reputation und den langfristigen Erfolg als Unternehmen sicherzustellen".

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Degewo-Compliance-Seite Text

"Das umfassende Compliance-Programm von degewo überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien.
Compliance, die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, gehört zu unserer unternehmerischen Verantwortung und zu unseren Zielen. Zur Erreichung dieses Ziels ist es von herausragender Bedeutung, dass degewo und ihre Mitarbeiter_innen ordnungsgemäß handeln.

Dies bedeutet in erster Linie die Einhaltung sämtlicher externer und interner Vorschriften und Regeln (z. B. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Anweisungen, Betriebsvereinbarungen) sowie die Übereinstimmung mit gesellschaftlichen, moralischen und wirtschaftsethischen Wertevorstellungen.

Eine vorbildliche Compliance bzw. Regeltreue ist eine wichtige Voraussetzung, um unsere Reputation und den langfristigen Erfolg als Unternehmen sicherzustellen. Unser Compliance-Programm ist integraler Bestandteil unserer Führungs- und Managementstruktur und umfasst alle Bereiche der degewo AG und ihrer Tochtergesellschaften. Es ist mit unserem Risiko-Management abgestimmt und unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung.

Die Compliance-Beauftragte unterstützt Vorstand und Führungskräfte, welche die Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien tragen. Darüber hinaus verpflichten sich Vorstand und Führungskräfte, eine Vorbildfunktion einzunehmen und unsere Mitarbeiter_innen bei der Umsetzung und Einhaltung der Compliance-Regeln zu unterstützen."

Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank

"Seit dem 1. April 2021 ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank / FS-PP Berlin Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als externer Vertrauensanwalt / Ombudsmann für den degewo-Konzern tätig.

Herr Dr. Frank steht sowohl Mitarbeiter_innen als auch externen Hinweisgeber_innen als unabhängiger und erfahrener Ansprechpartner für Hinweise auf mögliche Regelverstöße des Unternehmens bzw. im Unternehmen zur Verfügung. Er nimmt Hinweise auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht vertraulich entgegen. Er schützt die Identität von Hinweispersonen und gibt Informationen nur nach Freigabe und auf Wunsch anonymisiert an die Compliance-Beauftragte von degewo weiter. Der Ombudsmann dient nicht als allgemeine Beschwerdestelle für Mieter_innen oder Mietinteressent_innen.

Sofern Sie mit Herr Rechtsanwalt Dr. Frank in seiner Funktion als degewo-Ombudsmann Kontakt aufnehmen möchten, erreichen Sie ihn unter folgenden Kontaktdaten:

Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank
030 318685-934

vertrauensanwalt-degewo[at]fs-pp.de."

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