Manipulative Degewo Unternehmenskommunikation: Eine Klarstellung

September 25, 2023
degewo unternehmenskommunikation

Sehr geehrte Frau Sabrina Gohlisch,

vor fast 5 Jahren schrieben Sie (Degewo Unternehmenskommunikation) folgende E-mail an einen Berliner Medienvertreter:

Sehr geehrte...

in den 50er bis 80er Jahren sind in vielen Gebäuden asbesthaltige Baustoffe verwendet worden, so auch in Häusern, die zum Bestand von degewo gehören. Dabei handelt es sich unter anderem um so genannte Flor-Flex-Platten, die als Wand- und Bodenfliesen verwendet wurden. Entscheidend ist dabei: Es besteht keine Gesundheitsgefahr, wenn die Bauprodukte mit festgebundenen Asbestfasern unbeschädigt sind. Deshalb fordern wir unsere Mieter auf, auf keinen Fall selbst, sondern nur in Absprache mit degewo Umbauten oder Veränderungen vorzunehmen. Der Mieter hat mit uns am 4. 2.2012 eine Vereinbarung geschlossen, in welcher wir ihm, wörtlich zitiert:  Die „Verlegung von Parkett (schwimmend, vorzugsweise unverleimt mit Klickverschluss) inklusive Einbau einer Trittschalldämmung auf vorhandenem Belag im Wohn- und Schlafzimmer“ gestattet haben. Ihm wurde also nicht die Entfernung der Flor-Flex-Platten gestattet. Die Entfernung der Platten hat der Mieter somit entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung vorgenommen. Die unbeschädigten Flor-Flex-Platten stellen wie gesagt keine Gesundheitsgefahr für die Mieter dar, da in ihnen die Asbestfasern fest gebunden sind und nicht freigesetzt werden. 2012 wurden die Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie uns beschädigte Flor-Flex-Platten melden sollen, so dass wir dann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. Seitdem entfernt degewo bei Auszug eines Mieters die schadstoffhaltigen Platten.

Bei degewo stehen rund 17.000 Wohnungen unter Asbestverdacht. Auf Grund von bspw. Sanierung / Modernisierung aber auch durch Ankäufe von Beständen, verändert sich diese Anzahl laufend. Im Brunnenviertel sind es rund  2.700 Wohnungen.

Mit freundlichen Grüßen
Sabrina Gohlisch

degewo Unternehmenskommunikation

degewo
Potsdamer Str. 60
10785 Berlin

Degewo E-mail
www.degewo.de

 

Klarstellung bezüglich der Degewo Unternehmenskommunikation

Die Degewo hat mir die Renovierung einer Asbestwohnung schriftlich genehmigt, ohne auf die Gefahr hinzuweisen. Warum haben Sie diesen Umstand in Ihrer E-mail ignoriert?

"Bohr keine Löcher in die Wand, lass den Boden in Ruhe, dann kannst du da gut drinnen wohnen” (ex Degewo Pressesprecher Paul Lichtenthäler) ist schlichtweg gelogen. Denn, es gab neben der schriftlichen Genehmigung auch eine mündliche. Mir wurde mündlich erlaubt, Parkett vollflächig zu verkleben, wenn ich dann einen Nachmieter finde der die Wohnung so übernimmt. Das wäre ja kein Problem, da ich die Wohnung ja aufwerte.

Und ausserdem: der vorhandene Bodenbelag war nicht die Floorflex-Platten, sondern ein Laminat. Auf schwimmend verlegtem Laminat kann man kein Parkett verkleben. Aber das alles ändert nichts daran, dass die Degewo mir die Renovierung einer Asbestwohnung schriftlich genehmigt hat, ohne auf die Gefahr hinzuweisen.

Sie haben ausserdem ignoriert, dass in der Genehmigung drinnen steht, dass ich den Bauschutt selbst zu entsorgen habe. Den Asbest-Bauschutt habe ich dann auch selbst entsorgt, in meinem PKW. Weil, die Degewo mich nicht gewarnt hat. Und Sie wissen genau, dass es bis Mitte 2012 in Berlin kein Ausbaugebot gab für Asbest. Aber das alles ignorieren Sie geschickt in Ihrer E-mail.

In “meiner” Wohnung waren von Anfang an brüchige Floorflex-Platten vorhanden. Ich habe das alles zu genüge nachgewiesen und was tut die Degewo? Staranwälte beauftragen, Faktenlage verdrehen, mich als Opportunist und Täter darzustellen (Ich würde die Karte der Asbestbelastung ziehen).

Glauben Sie, ich ziehe seit fünf Jahren die Karte der Asbestbelastung? Glauben Sie, ich mache das wegen Geld? Das bedeutet nicht, das mir nicht eine Entschädigung, Mietminderung, egal wie Sie das nennen, zusteht.

Profitiere ich von Asbestfasern in meiner Lunge?

Sie haben mich von Anfang an falsch eingeschätzt. Ich Sie auch: Sie (degewo) spielen hier mit Menschenleben und drücken sich vor Ihrer Verantwortung.

Sie können meine Situation nicht verstehen, mit einer gefährlichen Menge Asbest in der Lunge zu leben, die jederzeit Unheil anrichten kann. Musste die Degewo mir die Renovierung dieser Wohnung genehmigen? In einem von der Degewo erbauten Wohnhaus? Das erwähnen Sie auch nicht in Ihrer E-mail.

Warum schreibe ich Ihnen noch immer? Weil das Thema noch nicht geklärt ist. Und Sie sind Teil davon gewesen. Sie haben in Ihrer E-mail Falschbehauptungen aufgestellt, bewusst oder unbewusst. Und das gehört aufgeklärt, im Interesse der Öffentlichkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Die Fakten

"Der Mieter hat mit uns am 4. 2.2012 eine Vereinbarung geschlossen, in welcher wir ihm, wörtlich zitiert:  Die „Verlegung von Parkett (schwimmend, vorzugsweise unverleimt mit Klickverschluss) inklusive Einbau einer Trittschalldämmung auf vorhandenem Belag im Wohn- und Schlafzimmer“ gestattet haben. Ihm wurde also nicht die Entfernung der Flor-Flex-Platten gestattet. Die Entfernung der Platten hat der Mieter somit entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung vorgenommen"

Übersetzt bedeutet das: Wir (degewo) wussten von der Asbestgefahr in der Wohnung, wollten den Mieter jedoch nicht vor der Gefahr warnen.

"Die unbeschädigten Floor-Flex-Platten stellen wie gesagt keine Gesundheitsgefahr für die Mieter dar, da in ihnen die Asbestfasern fest gebunden sind und nicht freigesetzt werden."

In der Wohnung waren von Anfang an Floorflex-Platten beschädigt. Siehe Asbest-Renovierungsfotos. Es gibt auch praktisch keine Degewo Asbestwohnung mehr, ohne unbeschädigte Floorflex-Platten. Diese Platten sind über 40 Jahre alt und brüchig.

"2012 wurden die Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sie uns beschädigte Flor-Flex-Platten melden sollen, so dass wir dann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können. Seitdem entfernt degewo bei Auszug eines Mieters die schadstoffhaltigen Platten."

Manipulative Kommunikation. Dieser Satz soll suggerieren, dass ich ausdrücklich auf die asbesthaltigen Floorflex-Platten hingewiesen wurde. Ich habe die Wohnung im Februar 2012 übernommen und von der Degewo eine schriftliche Genehmigung für die Renovierung dieser Wohnung erhalten. Mitte 2012 trat ein neues Ausbaugebot in Berlin für Asbest in Kraft. Seitdem entfernt die Degewo (weil Sie gesetzlich dazu verpflichtet wurde) bei einem Auszug nicht nur die schadstoffhaltigen Platten, sondern auch den Kleber. Dieser wurde von uns Anfang Februar 2012 im Zuge der Renovierung ohne Schutzmaßnahmen heraus gefräst.

 

 

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