Stadt fürs Image. Asbest fürs Volk. Degewo.
Die landeseigene Degewo hat jahrzehntelang Mieter bewusst der Asbestgefahr ausgesetzt – durch Vertuschung, Desinformation und sogar Genehmigungen für Renovierungen in belasteten Wohnungen. Verantwortung wird konsequent auf dem Rücken der Mieter abgewälzt.
Eine Degewo-Asbestwohnung ist nichts anderes als eine Giftmülldeponie.
Degewo "informiert" Mieter
Degewo ist Berlins zweitgrößte Wohnungsgesellschaft mit insgesamt 75.000 Wohnungen. Eigentümer ist das Land Berlin. Laut eigenen Angaben stehen etwa 17.000 Wohnungen unter Asbestverdacht.
Als Bewohner einer asbestbelasteten Wohnung wird man jedoch nur durch Zufall auf die Asbestproblematik aufmerksam. Sonst deutet absolut nichts auf eine Asbestgefahr hin. Keine Hinweisschilder in den Wohnhäusern. Kein Hinweis im Mietvertrag. Kein Hinweis auf der Homepage. Degewo in Berlin verschickt laut eigenen Angaben erst 2013 ein Infoschreiben zum Thema Asbest. Jedoch landete dieses äußerst wichtige Infoblatt nur bei den wenigsten im Briefkasten.
Wer wirklich informieren will, informiert konsequent. Per Einschreiben, per Facebook, per Hinweisschildern, persönlich. Ein Infoblatt alle 20 Jahre = keine Info.
Was ist Asbest?
Asbest ist ein faserförmiges Mineral, welches kraft seiner Beschaffenheit vor allem in der Bauindustrie Einsatz fand. Aufgrund seiner krebserregenden Eigenschaften, ist die Verwendung von Asbest jedoch seit 1993 bundesweit verboten.
20 Prozent aller Krebsfälle und 80 Prozent aller Berufskrankheiten werden dieser hochgiftigen Faser zugeschrieben. Bisher wurde kein Schwellenwert ermittelt, unter dem Asbest ungefährlich wäre.
Problemzone Floorflex-platten
Floorflex-Platten und Schwarzkleber sind in den meisten Fällen asbesthaltig. Solange keine Faserfreisetzung erfolgt, besteht keine unmittelbare Gefahr. Brüchige Platten können jedoch Fasern freisetzen und sind für Bewohner deshalb gefährlich.
Worst-case Szenario: Mieter wollen diesen in die Jahre gekommenen, hässlichen Bodenbelag selber austauschen. Viele haben es schon getan und dabei Ihre Gesundheit riskiert.
ex Degewo Geschäftsführer
Frank Bielka
Kann man jemanden als Gefährder bezeichnen, der tausende Menschen über Jahrzehnte bewusst einer nicht kalkulierbaren Gefahr aussetzt?
Als Staatssekretär spielte Frank Bielka (SPD) die Asbestgefahr herunter. Im Senat rechtfertigte er im Jahr 2000 die Verheimlichung der Asbestproblematik und sah absolut keine Notwendigkeit, Mieter über mögliche Gefahren aufzuklären.
Als Aufsichtsratsvorsitzender der Degewo stimmte er einer Gehaltserhöhung von 48 % zu, von der er später selbst als Degewo-Chef profitieren würde.
Klaus Wowereit (SPD) sorgte dafür, dass Bielka aufgrund seiner 'schamlosen Absicht der Selbstbereicherung' seine Pensionsansprüche als "Staatsdiener" verliert. Die Degewo sprang für die verlorenen Ansprüche ein. Tragische Ironie, dass diejenigen, die praktisch durch sein Handeln geschädigt wurden, dazu beitrugen.


Die SPD stimmte 2013 gegen den Antrag der Grünen "Asbestgefahr in Wohngebäuden aktuell bewerten und transparent machen”, der eine Kennzeichnungspflicht von asbestbelasteten Wohnhäusern forderte.
Warum sollten Wohnhäuser mit asbesthaltigen Baustoffen gekennzeichnet werden?
Die in einer Wohnung vorhandenen Asbestbaustoffe stellen für Bewohner eine potenziell gefährliche Situation dar. Keine Regierungsbehörde (noch weniger der Vermieter) kontrolliert, ob asbesthaltige Materialien im privaten Umfeld noch intakt sind oder nicht. Niemand kann ausschließen, das Renovierungsarbeiten ohne Kenntnis des Vermieters durchgeführt werden. Selbst wenn der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt wird, gibt es keine Garantie das dieser seiner Informationspflicht nachkommt (siehe Fallbeispiel Graunstr. 7).
Jedes halbgiftige Produkt der CLP-Gefahrenklasse 2, welches vermutlich krebserregende Stoffe beinhaltet, muss gekennzeichnet werden (z.B. Wannenträgerschaum). Der Verkauf solcher Produkte erfolgt ausschließlich über speziell geschultes Personal. Käufer werden auf Gefahren und die korrekte Handhabung hingewiesen. Selbst ein UHU-Klebstoff verlässt keine Ladentheke ohne entsprechende Kennzeichnung.
Hochgiftige Asbestfasern hingegen werden in die CLP-Gefahrenklasse 1A der karzinogenen (krebserregenden) Stoffe eingestuft. Die IARC stuft Asbest und Plutonium in die gleiche Kategorie ein (Klasse 1, krebserregend). Eine Kennzeichnung der betroffenen Wohnhäuser zum Schutz der Bewohner ist deshalb notwendig.
Jedes halbgiftige Produkt der CLP-Gefahrenklasse 2, welches vermutlich krebserregende Stoffe beinhaltet, muss gekennzeichnet werden (z.B. Wannenträgerschaum). Der Verkauf solcher Produkte erfolgt ausschließlich über speziell geschultes Personal. Käufer werden auf Gefahren und die korrekte Handhabung hingewiesen. Selbst ein UHU-Klebstoff verlässt keine Ladentheke ohne entsprechende Kennzeichnung.
Hochgiftige Asbestfasern hingegen werden in die CLP-Gefahrenklasse 1A der karzinogenen (krebserregenden) Stoffe eingestuft. Die IARC stuft Asbest und Plutonium in die gleiche Kategorie ein (Klasse 1, krebserregend). Eine Kennzeichnung der betroffenen Wohnhäuser zum Schutz der Bewohner ist deshalb notwendig.
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