Durchbruch! Degewo philosophiert über Menschenrechte

März 23, 2024
mittelfinger soll zeigen das degewo auf menschenrechte sch****

Am 21. Dezember 2023, exakt elf Jahre nachdem der Maya-Kalender das Ende eines großen Zyklus vorsah, entscheidet die degewo, ihre eigene Apokalypse abzuwenden – durch die Verkündung ihrer Menschenrechtserklärung. In einem Akt der schicksalhaften Ironie wählt sie ein Datum, das einst mit dem Ende aller Tage kokettierte, um einen Neubeginn in Sachen Menschenrechte zu inszenieren. Ein paradoxer Moment, in dem die degewo versucht, aus den Schatten ihrer asbestbelasteten Skandale herauszutreten und sich als Verteidigerin der Menschenrechte neu zu erfinden.

Die Veröffentlichung eines Dokuments über Menschenrechte durch die degewo, während das Unternehmen über Jahrzehnte hinweg Mieter bewusst Asbestgefahren ausgesetzt und nicht ausreichend über diese Risiken informiert hat, wirft ernsthafte Fragen über die Authentizität und Integrität ihrer Selbstverpflichtung zu Menschenrechten auf. Diese Situation bietet einen prägnanten Fall, um die Diskrepanz zwischen öffentlichem Engagement und tatsächlichen Unternehmenspraktiken zu analysieren. Diese Art von Praxis scheint bei der degewo gang und gebe zu sein. Wasser predigen, Wein trinken.

Kritische Betrachtung der Menschenrechtsverpflichtung

Die Selbstverpflichtung der degewo zu Menschenrechten und ihre detaillierten Prozesse und Richtlinien zur Einhaltung dieser Verpflichtungen klingen auf dem Papier überzeugend. Die Betonung von Verantwortung, Risikomanagement und Beschwerdemechanismen spiegelt ein Bewusstsein für die Bedeutung der Menschenrechte wider. Jedoch steht die angebliche Praxis der Nichtinformierung und mangelnden Verantwortungsübernahme bei asbestbelasteten Wohnungen in scharfem Kontrast zu den proklamierten Werten.

Gigantische Glaubwürdigkeitslücke

Eine solche Diskrepanz zwischen den verkündeten Menschenrechtsprinzipien und dem tatsächlichen Verhalten offenbart eine signifikante Glaubwürdigkeitslücke. Die grundlegenden Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit, stehen hierbei auf dem Spiel. Die Beschwerden und Erfahrungen der Mieter, die berichten, ohne adäquate Information oder Unterstützung mit der Asbestproblematik konfrontiert worden zu sein, lassen die Glaubwürdigkeit der Menschenrechtsverpflichtungen der degewo verblassen.

Verantwortung und Transparenz

Echte Verpflichtung zu Menschenrechten erfordert mehr als nur die Formulierung von Grundsätzen und Prozessen; sie verlangt nach transparentem Handeln, Verantwortungsübernahme bei Fehlern und proaktiven Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen. Die Tatsache, dass die degewo sich der Verantwortung entzieht und die Anliegen betroffener Mieter nicht ernst nimmt, steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien menschenrechtlicher Verantwortung. Zudem unterstreicht das Verhalten der degewo, Schutzmaßnahmen für verantwortliche Personen zu ergreifen und damit indirekt eine Haltung zu vertreten, die sie als Organisation erscheinen lässt, die eher den Schutz von Tätern als den der Opfer priorisiert, die Besorgnis erregende Diskrepanz zwischen Verlautbarung und Handlung. Dass eine solche Haltung beim Aufsichtsrat der degewo keine offensichtlichen Bedenken hervorruft, wirft weitere Fragen hinsichtlich der internen Prioritätensetzung und des Engagements für Menschenrechte auf.

Beschwerdemanagement

Während das Dokument ein umfassendes Beschwerdemanagement als Teil seiner Menschenrechtsstrategie betont, werfen Berichte über die Abwicklung von Beschwerden betroffener und geschädigter Asbestmieter durch Anwälte Zweifel an der Effektivität und Zugänglichkeit dieser Mechanismen auf. Ein funktionierendes Beschwerdemanagement sollte den Betroffenen eine Stimme geben und zu echten Veränderungen führen, anstatt sie abzuwehren oder einzuschüchtern.

Auf freiem Fuss

Trotz der Beweise, die ein schädliches Muster der Missachtung und Gefährdung von Mietergesundheiten bei der degewo aufzeigen, bewegen sich die Schlüsselfiguren des Unternehmens weiterhin ungehindert. Frank Bielka, ehemaliger Staatssekretär und zentrale Figur bei der degewo, der die Nichtinformation der Mieter über Asbestrisiken mittrug, sieht sich keinen Konsequenzen gegenüber. Ebenso verhält es sich mit Sandra Wehrmann, Vorstandsmitglied, die vollmundig die Priorität der Mietergesundheit bei Sanierungen betont, während in der Praxis Mieter zur unfreiwilligen Asbestsanierung missbraucht wurden.

Die Aussagen von Sabrina Gohlisch von der Unternehmenskommunikation, die die Gefahr von (40 Jahre alten, intakten🙄) asbesthaltigen Materialien herunterspielt, sind ebenfalls bezeichnend für die Unternehmenshaltung.

Niemand will das degewo-Monster zähmen

Währenddessen bleibt das Echo auf dringende Beschwerden und Hinweise aus der Mieterschaft, wie die an Dr. Rainer Frank (degewo Ombudsmann), unbeantwortet. Diese Kultur des Wegsehens und der Minimalisierung ernster Gesundheitsrisiken wird durch die Tatenlosigkeit juristischer und unternehmensinterner Kontrollinstanzen weiter ermöglicht.

In dieser Realität, in der die Verantwortlichen bei der degewo trotz offensichtlicher Missstände und gesundheitlicher Gefährdungen für die Mieter ohne juristische Folgen bleiben, offenbart sich eine beunruhigende Diskrepanz zwischen den öffentlichen Versprechungen von Sicherheit und Fairness und der gelebten Praxis im Umgang mit den Betroffenen.

Hinzu kommt das beunruhigende Nichthandeln von Oberstaatsanwalt Stefan Heisig, der die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen bei der degewo eingestellt hat, mit der Begründung, dass es nicht im öffentlichen Interesse sei, die gezielte Verheimlichung der Asbestgefahr durch die Degewo gegenüber tausenden Mietern über mehrere Jahrzehnte aufzuklären. Diese Entscheidung verstärkt nur die Kluft zwischen juristischer Verantwortung und der dringenden Notwendigkeit, die Rechte und das Wohlergehen der Mieter zu schützen.

Fazit

Die Glaubwürdigkeit eines Unternehmens in Bezug auf seine Menschenrechtsverpflichtungen kann nicht allein durch die Veröffentlichung von Richtlinien und Grundsätzen bewertet werden. Vielmehr muss sie anhand der tatsächlichen Praktiken, der Reaktion auf Kritik und der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung gemessen werden. Für Unternehmen wie die degewo ist es entscheidend, dass sie nicht nur in Worten, sondern auch in Taten ihrer Verpflichtung zu Menschenrechten nachkommen. Das bedeutet, transparent zu kommunizieren, proaktiv zu handeln, um Risiken zu minimieren, und offen Fehler einzugestehen sowie Maßnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Ohne diese Schritte bleibt jede Behauptung einer Verpflichtung zu Menschenrechten nur Theorie.

  1. Was ein absoluter Witz! Die DEGEWO, die das Menschenrecht tausender Mieter mit Füßen getreten hat, bekennt sich zum Menschenrecht? So ein Quatsch! Als nächstes sehen wir wohl Brandstifter, die sich zum Brandschutz bekennen. Und dann kommen bestimmt die (grünen) Pädos, die unsere Kinderschutzgesetze "verbessern" wollen.

  2. Da bleibt einem nur noch der Atem im Hals stecken... aber wir kennen das alle mittlerweilse schon. Die WHO, die so sehr um unsere Gesundheit besorgt ist, schadet ihr im Grunde nur; die Politiker, die sich so sehr um die Freiheit und die Rechte der Bürger sorgen, schränken diese mit wohlklingenden Phrasen ein und schikanieren diese über Jahre hinweg mit Verordnungen und angeordneter Polizeigewalt; und jetzt philosophiert auch noch die Degewo, die ihre Mieter in Asbestverseuchten Wohnungen leben lässt... über Menschenrechte! Gute Nacht Deutschland!

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