Stettiner21 - miserable Zustände und Renovierungsstaub bis die Nase blutet

Lesezeit ca. 7 Minuten
  • Mieter Stettiner Str. 21

    13357 Berlin, November 2020 (Quelle: BZ Berlin)
  • Sanierungsstaub im Treppenhaus

  • Für die Degewo läuft in der Stettiner Str. 21 alles ordnungsgemäß

    Vielleicht bekommen die Mieter gratis Handschuhe und Masken?
  • Staubige Fahrräder im Treppenhaus der Stettiner Str. 21

    Die Degewo würde wahrscheinlich argumentieren, dass der Staub durch den Fahrtwind beim fahren von allein verschwindet.
  • Kettenraucher in der Stettiner Str. 21?

    Nein, das ist Renovierungsstaub in der Wohnung. Laut Degewo besteht hier kein Grund zur Panik.
  • Benutzung auf eigene Gefahr

    Während der Renovierungsmaßnahmen stellt die Degewo eine gemeinsame Toilette + Bad für alle Betroffenen Mietparteien zur Verfügung, die von den Bauarbeitern mitbenutzt wird. 
  • Abgeklebte, asbesthaltige Floorflex-Platten

    Für die Degewo sind in Wohnungen verbaute Asbestbaustoffe so ungefährlich, dass Mieter jahrzehntelang nicht informiert wurden. Also auch hier kein Grund für Panik.
  • Gebrochene, asbesthaltige Floorflex-Platten

    Standard in vielen Degewo Mietwohnungen
  • asbesthaltige Floorflex-Platten + Asbestkleber

    Degewo-Wohnhaus Stettiner Str. 21, 13357 Berlin
  • "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit"

    Artikel 2 Grundgesetz

Stettiner Str. 21 - nie sonderlich schön oder technisch einwandfrei

Ich wohne nun seit drei Jahrzehnten in der Stettiner Straße 21, in 13357 Berlin, dieses Haus war nie sonderlich schön oder technisch einwandfrei, jedoch wurden wir Bewohner in den letzten 3 Jahren auf die Probe gestellt, besonders die letzten Monate sind unerträglich geworden.

Es begann schon früher mit der Sanierung der Kita im EG, die geplant 2014 fertig sein sollte. Diese endete jedoch erst im Jahr 2017 ( Bauarbeiten 2013-2017 ). Durch den Einbau einer Bodenheizung, die immer wieder Probleme mit der Warmwasserversorgung verursachte, kam es dazu, dass wir im Winter 2016, 1 1⁄2 Monate keine Heizung und kein Warmwasser hatten. Sporadisch wurde die Versorgung wieder angestellt, jedoch überwog der Ausfall.

Derzeit befinden wir uns mitten in einer Strangsanierung, die eine unzumutbare Wohnsituation mit sich bringt. Auf den nächsten Seiten schildere ich Ihnen meine aktuelle Situation und hoffe, dass Sie uns helfen können.

Hauszustand Stettiner Str. 21

Die Fahrstühle sind in einem miserablen Zustand, es müssen ständig Notfallreparaturen durchgeführt werden. Es bestanden auch immer Mängel, wie das Fehlen von Teilen der Innenverkleidung etc. Es sind auch keine TÜV Aufkleber sichtbar.

Der „kleine“ Fahrstuhl erlitt einen Wasserschaden und wurde 6 Monate lang Stillgelegt. Anfang des Jahres wurde er zeitgleich, mit Start der Bauarbeiten wieder in Betrieb genommen. In dem Fahrstuhl roch es stark nach abgestandenem Wasser und (wahrscheinlich durch die Luftfeuchtigkeit) gab es eine „Plage“ von Stechmücken. Wenn wir aus der Tiefgarage oder dem Keller hochgefahren sind, hörte man Wasser runtertropfen. Zu dem jetzigen Zeitpunkt ist der Fahrstuhl wieder defekt, es soll der Motor durchgebrannt sein.

Der „große“ Fahrstuhl funktioniert derzeit hin und wieder (Glücksache), zeitgleich mit dem Motordefekt bei dem „kleinen“ ist auch die Kette des „großen“ gerissen, was mehrere Wochen Ausfall zu Folge hatte. Der „große“ Fahrstuhl ist verkleidet (s. Bild) und wird für den Transport von Bauschutt benutzt, was in dem Ankündigungsschreiben ausgeschlossen wurde.

Die Warmwasserversorgung fällt öfters im Jahr aus. Ein Handwerker, sowie ein Mitarbeiter der Degewo berichteten, dass die Anlage über zwei, viel zu kleine Kessel für dieses Haus verfügt. Derzeit soll die Anlage nur mit einem Kessel betrieben werden, der andere ist wohl nicht funktionstüchtig. Desweitern:

- Die Notfeuertreppen sind nur schwer zu erreichen. 
- Die Klingelanlage funktioniert oft tagelang nicht. 
- Die Beleuchtung im Hausflur (5OG) fällt immer wieder aus. 
- Die Fenster im Treppenhaus sind defekt.
- Der Fahrradkeller ist nicht mehr zugänglich, dadurch sammelt sich einiges in den Fluren.
- Türen zum Heizungskeller, sowie andere Bereiche die nicht zugänglich sein sollten, stehen öfters offen.

Sanierungsarbeiten Stettiner Str. 21

Seit Februar dieses Jahres, werden Bau- und Abrissarbeiten in der 2-3 OG durchgeführt. Diese zogen eine extreme Lärmbelästigung und Staubbelastung mit sich. Zum jetzigen Zeitpunkt wurde die Arbeit gestoppt.

Die Bauarbeiter laufen ohne Mund-Nasenschutzmaske (Infektionsschutzgesetz) durch das Haus, betreten die Mietwohnung und gehen Ihrer Arbeit stundenlang, ohne gewissen Schutz nach. Aufgrund der aktuellen Pandemie, habe ich meine Arbeit verloren und meine Ehefrau betreibt Homeschooling, dadurch sind wir gezwungen, während der Maßnahmen, Zuhause zu sein.

Die Degewo informierte am 21.08.2020, die Mieter der Wohnungen 4-5 OG (Maisonettewohnung), über die bevorstehende Strangsanierung (s. Scan). Die Baumaßnahmen wurden bei uns, aufgrund einer Quarantäne Anordnung, auf den 26.10.2020 verschoben.

Als die Strangsanierungsarbeiten in den Wohnungen anfingen, stieg die Staubbelastung drastisch. Zeitweise umhüllte der Baustaub einen selbst und man konnte nur mit Schutzmaske atmen.

Die Lärmbelästigung wurde unerträglich, bis zu 10 Stunden am Tag. Gelegentlich wurden die Arbeiten auch samstags weitergeführt.

Es kam immer wieder unangekündigt zu stundenlangen Unterbrechungen der Wasserversorgung.
Die Türen von den Nachbarn standen jederzeit offen, auch nach Beendigung der Arbeiten, an diesem Tag.

Zustand der Wohnung

Floor-Flex Platten welche offen und defekt sind, diese, sowie der Kleber können Asbest beinhalten. Im Wohnzimmer und Esszimmer wurden die Platten damals ausgetauscht. Ein Nachbar hat ein Schreiben von der Hausgesellschaft erhalten, in diesem wird bestätigt, dass die Platten, sowie der Kleber Asbesthaltig sind (s. Bild).

- Die Fenster sind seit Jahren undicht, sie modern und haben Löcher
- Die Heizungsventile öffnen und schließen nicht richtig 
- Abgesenkter Boden im Badezimmer 5 OG sowie in der Küche 4 OG 
- Risse in der Wand Küche, Badezimmer oben, sowie Badezimmer unten 
- Die Abflüsse sind öfter Mals verstopft.

Reparaturen, die in dieser Wohnung ausgeführt wurden sind überwiegend nicht von Qualität, und dasselbe Problem tauch nach kurzer Zeit wieder auf.
degewo floorflex asbest

Strangsanierung in der Wohnung (chronologisch)

Am 05.10.2020 fand eine Begehung der Degewo statt, bei der wir den Gesundheitszustand, der im Haushalt lebenden Personen besprachen. Ich versuchte schon vor der Begehung telefonisch die Problematik anzusprechen und bekam nur den Verweis, von der Degewo (Fr. H.), dass eine Begehung stattfinden wird, Zitat: „dafür ist die ja da“. Hauptsächlich ging es um den Zugang zur Toilette und die Staubentwicklung. Meine Mutter verfügt, aufgrund ihrer Krankengeschichte, über ein Beatmungsgerät. Das Beatmungsgerät muss nachts unbedingt angeschlossen sein, wenn dies nicht der Fall ist, könnte es drastische, gesundheitliche Folgen haben. Durch die Einnahme von Entwässerungstabletten, muss meine Mutter der Zugang zur Toilette zügig währt werden (s. Bild).

Zusätzlich leidet meine Ehefrau an einer chronischen Lungenerkrankung und hat multiple Allergien, die Anfälle begünstigen können (s. Bild).

Die Degewo zeigte sich da schon wenig bereit an einer Lösung zu arbeiten, forderten ein ärztliches Attest von meiner Mutter und machten den spöttischen Vorschlag meine Mutter in ein Pflegeheim zu bringen, Zitat: „Wenn es Ihrer Mutter so schlecht geht, sollten Sie überlegen, sie in die Pflege zu geben“. Die Degewo drohte, dass die zusätzlichen Kosten, die im Fall einer Verzögerung entstehen, von uns zu tragen sind. Frau H. (Degewo Sachbearbeiterin) gab mir, um das Attest einzureichen, eine Frist bis zum 11.10.2020, sie erwähnte aber auch, dass deren Mailsystem bis zu 3 Tage Bearbeitung braucht. Das Attest wurde von mir, am 07.10.2020 per E-Mail versendet.

Wenig später bekam ich einen Anruf, mit dem Vorschlag eine Campingtoilette zu kaufen und die Rechnung an die Degewo zusenden. Generell wollte die Degewo einen Container stellen, die über eine Sanitäreinrichtung verfügen sollte. Bei der Begehung betonte Herr Janz

(Degewo Bauleiter), dass es sogar eine Warmwasserversorgung gebe, Zitat: „Andere Bauleiter stellen nur ein Dixi-Klo“. Es gab und gibt bis heute keinen Container.

Am 25.10.2020 räumten wir die gesamte Küche, sowie das Badezimmer aus.

Am 26.10.2020 kam der Bauleiter (Firma XXX, Herr X) mit seinen Arbeitern und besprach die Situation. Die Waschmaschine sollte im oberen Bad angeschlossen werden, die Küche ist nur ein Tag nicht benutzbar, Wasser / Abwasser ist ca. nur 4-5 Stunden unterbrochen, es wird ein Staubschutz aufgebaut, wegen des Attests, diese sollten, wie der Name sagt, kein Staub durchlassen.

Am 27.10.2020 begannen Arbeiter Teile der Kücheneinrichtung zu demontieren außerdem stellten sie Staubwände auf.

Vom 28 bis zum 30.10.2020 passierte nichts.

Am 02.11.2020 startet der Abriss des Badezimmers, es kam zu einer enormen Staubbelastung. Ich fragte einen anwesenden Arbeiter, ob er keine Maske zum Arbeiten brauche, er Antwortete, Zitat: „Nein, geht schon, 5 Minuten arbeiten, 5 Minuten Pause“. Die von den Staubwänden „geschützten“ Räume, waren nach den Arbeiten sehr Staubbelastet. Ich versuchte den Staub zu beseitigen, was mir nur mäßig gelang. Es lag ein beißender Geruch in der Luft und wir hatten eine Art Belag im Mund und Rachen. Zusätzlich gab es ein offenes Loch in die 3 OG, dieses besteht bis heute.

Am 03.11.2020 fanden die Abrissarbeiten in der Küche statt. Zu dem Zeitpunkt befand ich mich in unserem Wohnzimmer, dass durch einen Staubschutz „geschützt“ wurde, als mich ein Nebel aus Baustaub umringte (s. Video Schnappschuss). Ich beschwerte mich umgehend bei der zentralen Kundenberatung der Degewo (Fr. D.).

Am 04.11.2020 klingelte der Bauleiter und bot mir 75,00 Euro für die Reinigung, der von dem Baustaub betroffenen Bereichen, Zitat: „Ich leihe Ihnen auch unseren Staubsauger“. Einer der Bauarbeiter beschwerte sich, dass wir die „Extra Folie“ (s. Video Schnappschuss) zum Wohnzimmer entfernten, Zitat: „Ich kann nicht jeden Tag neue Folie kleben“.

An diesem Tag sollte ein Asbestrohr in der Küche, entfernt und ausgetaucht werden. Ich wollte mit den Arbeitern vor Verrichtung der Arbeit sprechen. Als ich mich erkundigen wollte, wann es losgeht, sah ich wie zwei Bauarbeiter mit einem Rohr im Big Pack hantierten. Einer der Bauarbeiter Schlug mit einem Hammer auf das Rohr. Ich fragte wiederholt was da grade passiert und ob das Asbestrohr grade mit dem Hammer abgeschlagen wurde. Die Herren ignorierten mich komplett. Ich informierte sofort den Bauleiter, welcher mir versicherte, dass alles Ordnungsgemäß verlief.

Am selben Tag verständigte ich das LKA und das LAGetSi und schilderte meine Beobachtung. Das LKA kam recht schnell und nahm eine Anzeige auf. Eine Mitarbeiterin (LAGetSi) gab mir die persönliche Empfehlung die Wohnung zu verlassen, bis Gewissheit herrscht. Ich informierte die Degewo über das Geschehen im Haus und konfrontierte sie, mit der Empfehlung, die Wohnung zu verlassen, Zitat: „Ich solle mich schriftlich an die Kundenberatung wenden“.

Am 05.11.2020 wurde die Firma XXX von dem LAGetSi verpflichtet, Flur, Küche und Bad zu reinigen und eine Luftprobenmessung, hauptsächlich auf Asbest, durchzuführen. Die Reinigung dauerte 6 Stunden, die 2 Arbeiter waren unter Vollschutz. Der Bauleiter (Firma XXX, Hr. X) drängte schon morgens auf die Fortsetzung der Bauarbeiten und ließ erst von seinem Vorhaben ab, nachdem der Ansprechpartner der Firma XXX, ihm erklärte, dass dies erst nach der Luftprobenmessung möglich wäre.

Nach der Reinigung kam ein Mitarbeiter der Firma XXX (Hr. X) und der XXX (Hr. X). Diese erklärten mir die Vorgehensweise und dass die Messung sich auf 8 Stunden beläuft. Hr. X stellte die Luftmessgeräte in Flur und Wohnzimmer auf und bat mich dies zu beaufsichtigen, um ihm Vertrauen zu schenken, Zitat “Ich möchte, dass Sie Vertrauen bekommen“. Ich sprach mit Hr. X über die Probleme in dem Haus, er teilte an diesem Tag meine Sorgen. Hr. X zeigte z.B. auf die Floor-Flex Platten und meinte die werden wahrscheinlich Asbest beinhalten. Ich sprach auch über die Sicherheitsvorkehrungen im Haus und den Wohnungen, dort gab Hr. X zu, auch Bedenken zu haben, wollte aber nicht ins Detail gehen.

Als wir im Hausflur waren, machte ich Hr. X auf die Arbeiten in der ehem. Wohnung der Familie X aufmerksam, dort soll wohl ein Asbesthaltiger Boden abgetragen und geschliffen werden. Ich informierte Hr. X darüber, dass die Tür der Wohnung immer wieder auf- und zugeht und Arbeiter die Wohnung verlassen. Dies wollte er zunächst nicht glauben, bis er sich selbst überzeugt hat. Hr. X fragte den angetroffenen Arbeiter nach dem „Schwarzen Bereich“ Antwort, Zitat: „Brauche ich keine“. Auf die Frage ob er keine Schutzkleidung brauche (hatte Latzhose, FFP2 Maske und Handschuhe) und ob er so unten arbeitet lautete die Antwort Zitat: „Ja ich arbeite so, wo ist das Problem?“. Ich fragte Hr. X ob ich das LKA verständigen solle, er verneinte und meinte er nehme es zu Protokoll und werde es melden. Das Ganze Geschehen, haben auch mehrere Nachbarn mitbekommen. Die Arbeiten in der ehem. Wohnung der Familie X, dauerten bis nach

19:00 Uhr was ein Aufruhr in der Straße verursachte. Der riesige Staubsauger (Container auf der Straße) verursachte einen enormen Lärm sodass, vom Haus gegenüber 2 Männer auf das Gerüst stiegen und die Arbeiter Lautstark beschimpften und mit der Situation konfrontierten. Die Bauarbeiter gaben nach und ließen ihre Arbeit ruhen.

Am 06.11.2020 wurden die Proben um 9:30 Uhr abgeholt. Um 12:40 Uhr wurde mir das Ergebnis von Hr. X (Firma XXX) telefonisch mitgeteilt. Laut den Laborergebnissen, wurden weder Fasern von Asbest, noch von Gibs gefunden. Ich entschloss mich die Vorkommnisse von dem Vortag dem LKA selbst mitzuteilen. Des Weiteren schrieb ich eine E-Mail ans LAGetSi und bekam zeitnah einen Rückruf. In diesem Telefonat wurde mir mitgeteilt, dass der SiGeKO (Hr. X) sich nicht zu dem Vorfall, am Vortag äußern möchte. Wieso und Weshalb bleibt bis heute offen.

Seit dem 06.11.2020 finden keine Arbeiten in dieser Wohnung mehr statt.

Weitere Ereignisse

Laut Nachbarn aus dem Nebenhaus, sowie direkte Nachbarn, im gleichen Haus, berichteten, dass der Bauleiter (Firma XXX, Hr. X) herumerzählen würde, dass wir Corona positiv getestet worden sind (was nicht stimmte). Nach der Quarantäne Aufhebung, endete dies schnell in soziale Meidung. Die Leute im Kiosk mieden uns und auch die Nachbarn aus dem Nebenhaus.

Selbst die Bauarbeiter sprachen mich an, ob wir nun Corona positiv wären oder nicht

Wohnungsgesellschaft Degewo

Am 10.11.2020 gab es ein Treffen der Degewo in unserer Wohnung (s. Stellungnahme von Hr. XXX).

Das Interesse zeigte sich nur für die Bauarbeiten.

Anwesend waren, Frau K. (Degewo, Kundenmanagement), Herr J. (Degewo, Bauleiter), Herr X (X, Bauleiter), Herr X (Technische Leitung), XXX (Zeuge) und meine Person, Dominic XXX.

Die Degewo versuchte alles runterzureden und gezieltes Gaslighting anzuwenden. Einige Beispiele wären:

- Es sei normal, dass es auf einer Baustelle staubt o Es sei zumutbar in der Wohnung zu leben

- „Sie sind die einzigen Mieter von 15.000, die sich Beschweren“ o „Sie können ja gerne mal versuchen Schadenersatz vor Gericht geltend zu machen“ Auf die Frage, wo wir kochen sollen, sagte man mir, ich solle doch den Staub wegwischen und im Wohnzimmer kochen, mit der geliehenen Kochplatte (s. Bilder).

An dem Tag fragte ich Hr. X warum er erzähle, dass wir Corona positiv wären, er erhob mir gegenüber die Stimme und drohte mir mit einer Anzeige.

Bei der Demonstration, dass die geklebten Staubwände nicht halten, nahm ich ein Finger und drückte die Staubwand ganz leicht an, die Wand klappte um. In dem Moment schrie Frau K. mich und den Zeugen an mit den Worten Zitat:“ Haben sie das gesehen? Wie er es beschädigt hat, Sie sind doch Zeuge hier!“

Beim Verlassen der Wohnung sagte einer der 3 Herren den Spruch „so eine Lumpen Wohnung, und dann noch Ansprüche stellen“.

Wir Mieter waren durch einen Gruppen Chat organisiert und wollten die Degewo im Flur alle gemeinsam konfrontieren, es gab viel Wut durch die „Kollateralschäden“ was von der Degewo immer wieder runtergespielt wurde. Die Mieter wurden fast alle gefragt ob ein Umzug auf Dauer in Betracht käme. Es wurde von Problemen mehrmals das „erste Mal“ gehört. Ich persönlich unterhielt mich mit einem Nachbarn über die Situation, als plötzlich Frau K. quer über den Flur mich anschrie mit folgenden Worten: „Ach, Herr XXX jetzt lassen sie doch mal die Nachbarn in Ruhe“

Ich fragte mehrmals nach einer Umsetzung, in eine Ersatzwohnung. Dies wurde immer wieder verneint. Da wegen der Pandemie die Hotels größtenteils komplett geschlossen haben, brauchen die, die uns ein Zimmer vermieten würden, wohl gemerkt auf eigene Kosten, ein Schreiben, dass die Wohnung nicht bewohnbar wäre und dies eine Notsituation wäre. Die Degewo weigerte sich auch dies zu tun, Zitat Frau K. (Das werden sie von uns niemals bekommen).

Ich habe mich auch schon an den Vorstand der Degewo gewandt und wurde an die Fr. G. (Degewo, Krisenmanagement) verwiesen. Frau G. wollte erst bei der Klärung helfen, wollte sich dann aber nur noch schriftlich äußern. (Das Schreiben habe ich bis heute nicht erhalten)

Am 13.11.2020 sprach ich nochmals mit Hr. J. (Degewo, Bauleiter), er versuchte mir entgegen zu kommen und schlug folgendes vor:

Am 16.11.2020 würde er telefonisch Kontakt aufnehmen und einen Termin für die Fortführung der Bauarbeiten ausmachen. Die Waschmaschine sollte am 16.11.2020 angeschlossen werden. Er würde sich kümmern, hieß es. Wie zu erwarten geschah nichts.

Zusätzlich wurde uns Mietern schon mitgeteilt, dass Anfang des Jahres 2021, Sanierungen der kompletten Wohnungen durchgeführt werden sollen. Für den Zeitraum von 6 Wochen, sollen die Mietparteien in ausweichende Wohnungen umgesetzt werden.

Es scheint generell Problem bei der Degewo zu geben, https://www.asbest-berlin.de/ 

Mit Freundlichen Grüßen

Familie XXX

Relevanter Artikel: Degewo Mieter Stettiner Str. 21: "Diese Sanierung ist die HÖLLE" (BZ Berlin)

Rechtlicher Hinweis:

“Gesprächsteile, die nicht dem Kernbereich privater Sphäre angehören, können verwertet werden, wenn die Interessen der Allgemeinheit im Verhältnis zu den grundrechtlich geschützten Belangen der Gesprächspartner so überwiegen, dass eine Verwertung der Tonbandaufnahmen als zulässig anzusehen ist." 

Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayOLG) - Urteil vom 20.01.1994 - Aktenzeichen 5 St RR 143/93
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