Sehr geehrte Frau Dr. Stefanie Schork,
sie haben 2019 einen Menschen vor Gericht beschuldigt, die Karte der Asbestbelastung zu ziehen. Dieser Mensch hat durch die fahrlässige Handlung des Vermieters, seine Wohnung asbestsaniert und dabei unabsichtlich Asbestfasern eingeatmet. Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, die Gesundheit und Sicherheit seiner Mieter zu schützen. Das ist in diesem Fall leider nicht passiert, mit potentiell verheerenden Folgen.
Es ist völlig unpassend, jemanden in so einer Situation zu beschuldigen, seine Notlage für einen nicht erwähnenswerten Geldnutzen auszubeuten.
Frau Dr. Stefanie Schork, bitte nehmen Sie Ihre Aussagen zurück
Asbestfasern einzuatmen ist eine ernste Gefahr für die Gesundheit und kann schwerwiegende Folgen haben (einschließlich Lungenkrebs und Mesotheliom), die sich nicht mit Geld wieder gutmachen lassen.
Frau Dr. Stefanie Schork, es wäre mehr als angebracht, Ihre Aussagen zurückzunehmen.
Dr. Stefanie Schork arbeitet bei der Kanzlei "Rechtsanwälte Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork" in Berlin und hat in einem Zivilprozess (PKH-Antrag) die Degewo vertreten
Quelle: Akte Zivilprozess gegen Degewo, Amtsgericht Wedding