{"id":2214,"date":"2024-03-23T18:43:56","date_gmt":"2024-03-23T18:43:56","guid":{"rendered":"https:\/\/www.asbest-berlin.de\/?p=2214"},"modified":"2024-03-29T16:56:09","modified_gmt":"2024-03-29T16:56:09","slug":"degewo-menschenrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.asbest-berlin.de\/2024\/03\/23\/degewo-menschenrechte\/","title":{"rendered":"Durchbruch! Degewo philosophiert \u00fcber Menschenrechte"},"content":{"rendered":"

Am 21. Dezember 2023, exakt elf Jahre nachdem der Maya-Kalender das Ende eines gro\u00dfen Zyklus vorsah, entscheidet die degewo, ihre eigene Apokalypse abzuwenden \u2013 durch die Verk\u00fcndung ihrer Menschenrechtserkl\u00e4rung<\/a>. In einem Akt der schicksalhaften Ironie w\u00e4hlt sie ein Datum, das einst mit dem Ende aller Tage kokettierte, um einen Neubeginn in Sachen Menschenrechte zu inszenieren. Ein paradoxer Moment, in dem die degewo versucht, aus den Schatten ihrer asbestbelasteten Skandale herauszutreten und sich als Verteidigerin der Menschenrechte neu zu erfinden.<\/em><\/p>\n

Die Ver\u00f6ffentlichung eines Dokuments \u00fcber Menschenrechte durch die degewo, w\u00e4hrend das Unternehmen \u00fcber Jahrzehnte hinweg Mieter bewusst Asbestgefahren ausgesetzt<\/a> und nicht ausreichend \u00fcber diese Risiken informiert hat, wirft ernsthafte Fragen \u00fcber die Authentizit\u00e4t und Integrit\u00e4t ihrer Selbstverpflichtung zu Menschenrechten auf. Diese Situation bietet einen pr\u00e4gnanten Fall, um die Diskrepanz zwischen \u00f6ffentlichem Engagement und tats\u00e4chlichen Unternehmenspraktiken zu analysieren. Diese Art von Praxis scheint bei der degewo gang und gebe zu sein. Wasser predigen, Wein trinken.<\/p>\n

Kritische Betrachtung der Menschenrechtsverpflichtung<\/h2>\n

Die Selbstverpflichtung der degewo zu Menschenrechten und ihre detaillierten Prozesse und Richtlinien zur Einhaltung dieser Verpflichtungen klingen auf dem Papier \u00fcberzeugend. Die Betonung von Verantwortung, Risikomanagement und Beschwerdemechanismen spiegelt ein Bewusstsein f\u00fcr die Bedeutung der Menschenrechte wider. Jedoch steht die angebliche Praxis der Nichtinformierung und mangelnden Verantwortungs\u00fcbernahme bei asbestbelasteten Wohnungen in scharfem Kontrast zu den proklamierten Werten.<\/p>\n

Gigantische Glaubw\u00fcrdigkeitsl\u00fccke<\/h2>\n

Eine solche Diskrepanz zwischen den verk\u00fcndeten Menschenrechtsprinzipien und dem tats\u00e4chlichen Verhalten offenbart eine signifikante Glaubw\u00fcrdigkeitsl\u00fccke. Die grundlegenden Menschenrechte, einschlie\u00dflich des Rechts auf Gesundheit und k\u00f6rperliche Unversehrtheit, stehen hierbei auf dem Spiel. Die Beschwerden und Erfahrungen der Mieter, die berichten, ohne ad\u00e4quate Information oder Unterst\u00fctzung mit der Asbestproblematik konfrontiert worden zu sein, lassen die Glaubw\u00fcrdigkeit der Menschenrechtsverpflichtungen der degewo verblassen.<\/p>\n

Verantwortung und Transparenz<\/h2>\n

Echte Verpflichtung zu Menschenrechten erfordert mehr als nur die Formulierung von Grunds\u00e4tzen und Prozessen; sie verlangt nach transparentem Handeln, Verantwortungs\u00fcbernahme bei Fehlern und proaktiven Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Betroffenen. Die Tatsache, dass die degewo sich der Verantwortung entzieht und die Anliegen betroffener Mieter nicht ernst nimmt, steht im Widerspruch zu den Grundprinzipien menschenrechtlicher Verantwortung. Zudem unterstreicht das Verhalten der degewo, Schutzma\u00dfnahmen f\u00fcr verantwortliche Personen zu ergreifen und damit indirekt eine Haltung zu vertreten, die sie als Organisation erscheinen l\u00e4sst, die eher den Schutz von T\u00e4tern als den der Opfer priorisiert, die Besorgnis erregende Diskrepanz zwischen Verlautbarung und Handlung. Dass eine solche Haltung beim Aufsichtsrat der degewo keine offensichtlichen Bedenken hervorruft, wirft weitere Fragen hinsichtlich der internen Priorit\u00e4tensetzung und des Engagements f\u00fcr Menschenrechte auf.<\/p>\n

Beschwerdemanagement<\/h2>\n

W\u00e4hrend das Dokument ein umfassendes Beschwerdemanagement als Teil seiner Menschenrechtsstrategie betont, werfen Berichte \u00fcber die Abwicklung von Beschwerden betroffener und gesch\u00e4digter Asbestmieter durch Anw\u00e4lte Zweifel an der Effektivit\u00e4t und Zug\u00e4nglichkeit dieser Mechanismen auf. Ein funktionierendes Beschwerdemanagement sollte den Betroffenen eine Stimme geben und zu echten Ver\u00e4nderungen f\u00fchren, anstatt sie abzuwehren oder einzusch\u00fcchtern<\/a>.<\/p>\n

Auf freiem Fuss<\/h2>\n

Trotz der Beweise, die ein sch\u00e4dliches Muster der Missachtung und Gef\u00e4hrdung von Mietergesundheiten bei der degewo aufzeigen, bewegen sich die Schl\u00fcsselfiguren des Unternehmens weiterhin ungehindert. Frank Bielka, ehemaliger Staatssekret\u00e4r und zentrale Figur bei der degewo, der die Nichtinformation der Mieter \u00fcber Asbestrisiken mittrug, sieht sich keinen Konsequenzen gegen\u00fcber. Ebenso verh\u00e4lt es sich mit Sandra Wehrmann, Vorstandsmitglied, die vollmundig die Priorit\u00e4t der Mietergesundheit bei Sanierungen betont, w\u00e4hrend in der Praxis Mieter zur unfreiwilligen Asbestsanierung missbraucht wurden.<\/p>\n

Die Aussagen von Sabrina Gohlisch von der Unternehmenskommunikation, die die Gefahr von (40 Jahre alten, intakten\ud83d\ude44) asbesthaltigen Materialien herunterspielt, sind ebenfalls bezeichnend f\u00fcr die Unternehmenshaltung.<\/p>\n

Niemand will das degewo-Monster z\u00e4hmen<\/h2>\n

W\u00e4hrenddessen bleibt das Echo auf dringende Beschwerden und Hinweise aus der Mieterschaft, wie die an Dr. Rainer Frank (degewo Ombudsmann<\/a>), unbeantwortet. Diese Kultur des Wegsehens und der Minimalisierung ernster Gesundheitsrisiken wird durch die Tatenlosigkeit juristischer und unternehmensinterner Kontrollinstanzen weiter erm\u00f6glicht.<\/p>\n

In dieser Realit\u00e4t, in der die Verantwortlichen bei der degewo trotz offensichtlicher Missst\u00e4nde und gesundheitlicher Gef\u00e4hrdungen f\u00fcr die Mieter ohne juristische Folgen bleiben, offenbart sich eine beunruhigende Diskrepanz zwischen den \u00f6ffentlichen Versprechungen von Sicherheit und Fairness und der gelebten Praxis im Umgang mit den Betroffenen.<\/p>\n

Hinzu kommt das beunruhigende Nichthandeln von Oberstaatsanwalt Stefan Heisig<\/a>, der die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen bei der degewo eingestellt hat, mit der Begr\u00fcndung, dass es nicht im \u00f6ffentlichen Interesse sei, die gezielte Verheimlichung der Asbestgefahr durch die Degewo gegen\u00fcber tausenden Mietern \u00fcber mehrere Jahrzehnte aufzukl\u00e4ren. Diese Entscheidung verst\u00e4rkt nur die Kluft zwischen juristischer Verantwortung und der dringenden Notwendigkeit, die Rechte und das Wohlergehen der Mieter zu sch\u00fctzen.<\/p>\n

Fazit<\/h2>\n

Die Glaubw\u00fcrdigkeit eines Unternehmens in Bezug auf seine Menschenrechtsverpflichtungen kann nicht allein durch die Ver\u00f6ffentlichung von Richtlinien und Grunds\u00e4tzen bewertet werden. Vielmehr muss sie anhand der tats\u00e4chlichen Praktiken, der Reaktion auf Kritik und der Bereitschaft zur \u00dcbernahme von Verantwortung gemessen werden. F\u00fcr Unternehmen wie die degewo ist es entscheidend, dass sie nicht nur in Worten, sondern auch in Taten ihrer Verpflichtung zu Menschenrechten nachkommen. Das bedeutet, transparent zu kommunizieren, proaktiv zu handeln, um Risiken zu minimieren, und offen Fehler einzugestehen sowie Ma\u00dfnahmen zu deren Behebung zu ergreifen. Ohne diese Schritte bleibt jede Behauptung einer Verpflichtung zu Menschenrechten nur Theorie.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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