{"id":2162,"date":"2023-09-27T10:23:27","date_gmt":"2023-09-27T10:23:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.asbest-berlin.de\/?p=2162"},"modified":"2023-10-02T17:41:56","modified_gmt":"2023-10-02T17:41:56","slug":"die-degewo-hat-vergessen-dass-sie-500-kg-asbest-pro-wohnung-verbaut-hat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.asbest-berlin.de\/2023\/09\/27\/die-degewo-hat-vergessen-dass-sie-500-kg-asbest-pro-wohnung-verbaut-hat\/","title":{"rendered":"Die Degewo hat \"vergessen\", dass sie 500 kg Asbest pro Wohnung verbaut hat"},"content":{"rendered":"
Man kann nicht \"vergessen\", 500kg Asbest pro Wohnung verbaut zu haben. So dumm, so senil, so schlampig kann man doch nicht wirklich sein, oder?\u00a0<\/em><\/p>\n Frage 1:<\/p>\n Befinden sich die H\u00e4user der Wohnanlagen Wolliner Str. 27-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8 im Besitz der Degewo? Wie viele Wohnungen umfassen jeweils die Wohnanlagen Wolliner Str. 27-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8?<\/p>\n Antwort zu 1:<\/p>\n Die Wohnh\u00e4user der Hausnummern Graunstr. 7-8 befinden sich im Eigentum von degewo und umfassen 45 Wohneinheiten. Die Wohnh\u00e4user der Hausnummern Graunstr. 1-2 sowie Wolliner Str. 29-33 geh\u00f6ren dem degewo Fonds 18 und umfassen insgesamt 106 Wohneinheiten.<\/p>\n Frage 2:<\/p>\n Trifft es zu, dass die H\u00e4user der Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr. 7-8 durch die Degewo bzw. Tochtergesellschaften in den 80er Jahren errichtet wurden? In welchen Jahren erfolgte die Fertigstellung und erstmalige Vermietung der Wohnungen?<\/p>\n Antwort zu 2:<\/p>\n Die Wohnh\u00e4user Graunstr. 7 \u2013 8 wurden im Jahre 1978 durch degewo errichtet<\/strong>, die erste Vermietung erfolgte zum 01.02.1978. Die Wohnh\u00e4user der Hausnummern Graunstr. 1-2 sowie Wolliner Str. 29-33 wurden im Jahr 1980 fertiggestellt und vermietet.<\/p>\n Frage 3:<\/p>\n Auf welche Weise wurde das Baugeschehen damals dokumentiert?<\/p>\n Antwort zu 3:<\/p>\n Dokumentationen aus der Errichterzeit sind bei der degewo nicht vorhanden.<\/strong><\/p>\n Frage 4:<\/p>\n Wo werden die Unterlagen der Baudokumentation zu den Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr. 7-8 aufbewahrt?<\/p>\n Antwort zu 4:<\/p>\n Siehe Antwort zu Frage 3. Eine Baudokumentation liegt der degewo nicht vor. Die noch vorhandene Baugenehmigungsakte ist bei der degewo archiviert.<\/p>\n Frage 5:<\/p>\n Ist aus der Baudokumentation ersichtlich, welche Bauprodukte beim Neubau und bei Sanierungsarbeiten zum Einsatz gekommen sind? Welche asbesthaltigen Bauprodukte bzw. Bauteile sind in der Dokumentation verzeichnet?<\/p>\n Antwort zu 5:<\/p>\n Wegen nicht vorhandener Dokumentationen sind die verwendeten Bauprodukte aus der Errichterzeit nicht ersichtlich.<\/strong><\/p>\n Frage 6:<\/p>\n In wie vielen Wohnungen der Wohnanlagen Wolliner Str. 29-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr. 7-8 Antwort zu 6:<\/p>\n Bei der degewo werden Beprobungen von bewohnten Wohnungen lediglich auf Wunsch der Mieter oder im Rahmen von Instandsetzungsma\u00dfnahmen durchgef\u00fchrt. Sofern eine Wohnung gek\u00fcndigt wird, erfolgt ebenfalls eine Beprobung und im Falle einer Asbestsanierung eine umfassende Sanierung der Bodenbel\u00e4ge.<\/p>\n Das Vorhandensein von asbesthaltigen Bauprodukten in der Au\u00dfenhaut der benannten Objekte ist der degewo nicht bekannt.<\/p>\n Frage 7:<\/p>\n Seit wann ist der DEGEWO bekannt, dass in den Wohnanlagen asbesthaltige Bauprodukte verbaut worden sind? Welche Bauteile der Wohnanlagen Wolliner Str. 27-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8 sind asbestbelastet?<\/p>\n Antwort zu 7:<\/p>\n Seit Anfang 2013 werden grunds\u00e4tzlich bei Mieterwechsel vorhandene asbesthaltige Bel\u00e4ge ausgebaut und, sofern vorhanden, asbesthaltiger Kleber unter dem Belag entfernt.<\/strong> Folgende Bauteile stehen im Verdacht, Asbest zu enthalten: Flex-Platten einschlie\u00dflich deren Kleber (Bodenbel\u00e4ge), Faserzement-Rohre und \u2013Platten (im Au\u00dfenbereich).<\/p>\n Frage 8:<\/p>\n Wann wurden die Bewohner der o.g. H\u00e4user erstmalig und wann zuletzt \u00fcber asbesthaltige Bauprodukte in den Geb\u00e4uden informiert?<\/p>\n Antwort zu 8:<\/p>\n Im Jahr 2012 wurden mithilfe einer Brosch\u00fcre \u00fcber m\u00f6gliche Asbestbelastungen informiert und der Umgang mit evtl. kontaminierten Materialien erl\u00e4utert. Im Jahr 2013 erfolgte ein pers\u00f6nliches Anschreiben an alle Mieter und Mieterinnen.<\/strong><\/p>\n Frage 9:<\/p>\n Seit wann wird grunds\u00e4tzlich bei Abschluss eines Mietvertrages seitens der DEGEWO in den Mietvertr\u00e4gen selbst \u00fcber die Asbestbelastung aufgekl\u00e4rt?<\/p>\n Antwort zu 9:<\/p>\n Da die degewo bei Freiwerden einer Wohnung bereits \u00fcberpr\u00fcft, ob die Bodenbel\u00e4ge asbestbelastet sind und diese ggf. schadtstoffsaniert, erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages keine Aufkl\u00e4rung mehr \u00fcber m\u00f6gliche Asbestbelastungen.<\/strong><\/p>\n Frage 10:<\/p>\n Wie viele der aktuell bestehenden Mietvertr\u00e4ge der Wohnanlagen Wolliner Str. 27-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8 enthalten eine Klausel mit Hinweis auf die Asbestbelastung, wie viele nicht?<\/p>\n Antwort zu 10:<\/p>\n Die Mietvertr\u00e4ge der Wohnh\u00e4user der Hausnummern Graunstr. 1-2, Graunstr. 7 \u2013 8 sowie Wolliner Str. 29-33 enthalten keine Klauseln zu asbesthaltigen Baumaterialien.<\/strong> Seit 2013 wurde der asbesthaltige Bodenbelag sowie ggf. kontaminierter Kleber bei jeder Neuvermietung aus den Wohnungen entfernt. (Anmerkung: vor 2013 \u00fcberlie\u00df man die Mieter Ihrem eigenen Schicksal, per Anordnung von Frank Bielka<\/a> & Co.?)<\/p>\n Frage 11:<\/p>\n Gab oder gibt es zwischen der DEGEWO und einzelnen Mietparteien der Wohnanlagen Wolliner Str. 27-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8 gerichtliche Auseinandersetzungen, die Asbestbelastungen zum Gegenstand hatten bzw. haben? Falls ja, wie viele und in welchen Jahren? Hat die DEGEWO die Mietparteien jeweils angemessen entsch\u00e4digt?<\/strong><\/p>\n Antwort zu 11:<\/p>\n In den Wohnh\u00e4usern der Hausnummern Graunstr. 1-2 sowie Wolliner Str. 29-33 gibt es aktuell keine gerichtliche Auseinandersetzung im Zusammenhang mit asbesthaltigen Bodenbel\u00e4gen.<\/p>\n Im Wohnhaus Graunstr. 7 - 8 gibt es aktuell eine gerichtliche Auseinandersetzung<\/a> mit einem Mieter im Zusammenhang mit asbesthaltigen Bodenbel\u00e4gen, hierzu gibt es jedoch noch kein abschlie\u00dfendes Urteil.<\/strong><\/p>\n Zu beachten ist, dass die degewo keine Statistik \u00fcber die gerichtlichen Auseinandersetzungen der vergangenen Jahre f\u00fchrt.<\/p>\n Frage 12:<\/p>\n Wird f\u00fcr alle asbestbelasteten Wohnungen der Wohnanlagen Wolliner Str. 27-33, Graunstr. 1-2 und Graunstr.7-8 grunds\u00e4tzlich durch die DEGEWO eine Mietminderung zugestanden?<\/strong><\/p>\n Antwort zu 12:<\/p>\nSchriftliche Anfrage, Drucksache 18 \/ 20 913<\/a><\/h2>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n
\nwurden jeweils asbesthaltige Bauprodukte verbaut? Welche Geb\u00e4ude weisen an der Au\u00dfenhaut asbesthaltige Bauprodukte auf?<\/p>\n