In einer Urteilsverkündung (Urteil vom 17. Januar 2018) stellte das Berliner Landgericht folgendes fest: "Waren in der Wohnung tatsächlich asbesthaltige Materialien verbaut worden", musste die Wohnungsbaugesellschaft dies als Eigentümer und Bauherr des Grundstücks wissen, stellten die Richter fest. Als professioneller Vermieter musste die Degewo nach dem Verbot asbesthaltiger Baustoffe im Jahr 1993, spätestens aber mit Verabschiedung […]