Mieter von Degewo-Asbestwohnungen haben Anspruch auf 100% Mietminderung

August 20, 2022
degewo asbestwohnung 100% mietminderung

Eine Degewo-Asbestwohnung ist nichts anderes als eine Giftmülldeponie. Niemand sollte dafür zahlen, auf einer Giftmülldeponie zu wohnen.

100% Mietminderung auch bei geringer Faserfreisetzung

"Sollte sich der Verdacht erhärten, können unter anderem Mietminderungsansprüche geltend gemacht werden.

Das Amtsgericht Eutin hat in einem aktuellen Urteil (Juni 2018) festgestellt, dass durch die Asbestfaserfreisetzung eine Unbewohnbarkeit gegeben war. Die Mieterin zog aus dem Haus aus und machte beim Vermieter die Kosten für die Ersatzunterbringung und die Neuanschaffung von Gegenständen geltend. Dem Grunde nach wurde dem Anspruch vollkommen stattgegeben.

Dazu stellte das Amtsgericht fest:

"Mit der Freisetzung von Asbestfasern im Keller liegt ein Mangel vor…… Voraussetzung für das Vorliegen eines Mangels des Mietobjekts ist das Vorliegen einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Eine solche lag hier vor. Im Keller wurden Asbestfasern freigesetzt. Bei Asbest gibt es keine Wirkungsschwelle. Jede Asbestfaser kann schon die Gesundheit beeinträchtigen. Daher ist regelmäßig von einem Mangel auszugehen"

Mit dieser Feststellung kommt das Amtsgericht zu folgendem Ergebnis:

"Im Hinblick auf die besondere Gefährlichkeit von Asbestfreisetzung ist bereits die im Keller erfolgte Freisetzung von Asbestfasern geeignet, einen Mangel der Mietsache dahingehend zu begründen, dass eine Unbewohnbarkeit gegeben war."

Dies führt zu einer 100-prozentigen Mietminderung bei nachgewiesener Asbestfaserfreisetzung. Die in Berlin entwickelte wesentliche Rechtsprechung zur Mietminderung bei Asbestfaseraustrittsgefahr wurde hiermit gerade gerückt. Bei Asbestfasern ist es für den Mieter nicht zumutbar, im Objekt zu wohnen. Damit entfällt auch der Mietzinsanspruch vollständig und kann nicht nur prozentual gemindert werden."

Quelle: www.kanzlei-leistikow.de

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