Mieter von Degewo-Asbestwohnungen haben Anspruch auf 100% Mietminderung

August 20, 2022
degewo asbestwohnung 100% mietminderung

Eine Degewo-Asbestwohnung ist nichts anderes als eine Giftmülldeponie. Niemand sollte dafür zahlen, auf einer Giftmülldeponie zu wohnen.

100% Mietminderung auch bei geringer Faserfreisetzung

"Sollte sich der Verdacht erhärten, können unter anderem Mietminderungsansprüche geltend gemacht werden.

Das Amtsgericht Eutin hat in einem aktuellen Urteil (Juni 2018) festgestellt, dass durch die Asbestfaserfreisetzung eine Unbewohnbarkeit gegeben war. Die Mieterin zog aus dem Haus aus und machte beim Vermieter die Kosten für die Ersatzunterbringung und die Neuanschaffung von Gegenständen geltend. Dem Grunde nach wurde dem Anspruch vollkommen stattgegeben.

Dazu stellte das Amtsgericht fest:

"Mit der Freisetzung von Asbestfasern im Keller liegt ein Mangel vor…… Voraussetzung für das Vorliegen eines Mangels des Mietobjekts ist das Vorliegen einer unmittelbaren Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache. Eine solche lag hier vor. Im Keller wurden Asbestfasern freigesetzt. Bei Asbest gibt es keine Wirkungsschwelle. Jede Asbestfaser kann schon die Gesundheit beeinträchtigen. Daher ist regelmäßig von einem Mangel auszugehen"

Mit dieser Feststellung kommt das Amtsgericht zu folgendem Ergebnis:

"Im Hinblick auf die besondere Gefährlichkeit von Asbestfreisetzung ist bereits die im Keller erfolgte Freisetzung von Asbestfasern geeignet, einen Mangel der Mietsache dahingehend zu begründen, dass eine Unbewohnbarkeit gegeben war."

Dies führt zu einer 100-prozentigen Mietminderung bei nachgewiesener Asbestfaserfreisetzung. Die in Berlin entwickelte wesentliche Rechtsprechung zur Mietminderung bei Asbestfaseraustrittsgefahr wurde hiermit gerade gerückt. Bei Asbestfasern ist es für den Mieter nicht zumutbar, im Objekt zu wohnen. Damit entfällt auch der Mietzinsanspruch vollständig und kann nicht nur prozentual gemindert werden."

Quelle: www.kanzlei-leistikow.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Faktencheck prüft Aussagen von Degewo Pressesprecher Stefan Weidelich
Berliner Star-Anwälte im Dilemma: Für oder gegen "Gefährdungen zahlreicher Personen"?
Kein Schutz vor Asbest - trotz Asbestverbots?
Was ist eine kriminelle Vereinigung?
Christoph Beck: Verantwortung für die Stadt oder Verantwortungslosigkeit gegenüber Mietern?
Gesundheit geht vor Geld: Ein Appell an Rechtsanwältin Dr. Stefanie Schork
Die Gefahren von Asbest in privaten Häusern: Was Hausbesitzer und Mieter wissen müssen (geschrieben von ChatGPT)
Wurde das Legalitätsprinzip von Frau Staatsanwältin Falkenstein verletzt?
Mieter von Degewo-Asbestwohnungen haben Anspruch auf 100% Mietminderung
Oberstaatsanwalt Stefan Heisig verneint öffentliches Interesse zur Aufklärung grob fahrlässiger Handlungen der Degewo
Degewo – mehr Asbest. Mehr Tod.
2021 entscheidet sich die Degewo erstmalig dafür, Neumieter auf die Asbestgefahr hinzuweisen
Degewo saniert Asbestwohnungen jetzt über eigene Tochterfirma
„Ev. schadstoffhaltige Teile“ - Degewo schweigt bei Asbest
RBB Abendshow: "Die Degewo hat nur gesagt, dass wir Sie ins Heim stecken sollen"
Degewo Mieter Stettiner Str. 21: "Diese Sanierung ist die HÖLLE" (BZ Berlin)
Brief an Degewo
Paul Lichtenthäler (Degewo Pressesprecher) im ARD: "bohr keine Löcher in die Wand, dann kannst du da gut drin wohnen"
Sebastian Scheel "beantwortet" schriftliche Anfrage - Asbest 2030 bei der Degewo
Berliner Landgericht: Degewo hätte Mieter schon 1993 über Asbestgefahr informieren müssen
Deutsche Wohnen: "finanzielles Risiko bei Aufdeckung von Altlasten wie Asbest"
Ist Frank Bielka (Staatssekretär a.D.) einer der Hauptverantwortlichen für den degewo-Asbestskandal?
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram