Für die degewo ist Asbest ungefährlich - die Realität wird einfach ignoriert

Mai 20, 2019
degewo mietermagazin

“Asbest – auf einen Blick” nennt die degewo den zweiseitigen “Artikel” im kürzlich veröffentlichtem Mietermagazin. Mieter werden darin mit gesichtslosen Kreaturen konfrontiert, die ohne Schutz (im weißen Kittel mit degewo-Logo) Proben von asbesthaltigen Floorflex-Platten entnehmen.

Ein Atemschutz ist natürlich nicht notwendig, da diese gesichtslosen Kreaturen keine Nasen und Mund haben, und es somit ausgeschlossen ist, gefährliche Asbestfasern einzuatmen. Degewo sendet damit eine klare Botschaft:

Asbest ist ungefährlich und für Mieter harmlos.

Gut zu wissen.

Der Artikel beginnt dann damit, die wunderbaren Eigenschaften von Asbest zu lobpreisen, und somit die Existenzberechtigung von Asbest zu untermauern.

degewo will sich rechtlich schützen, nicht die Mieter schützen

Degewo will für Mieter die Illusion vom harmlosen Asbest schaffen, um sich damit selbst vor rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Degewo Mieter sollen nicht erfahren, das sie jahrelang einer großen Gefahr ausgesetzt wurden und somit Mietminderungsansprüche und eventuell auch Schadensersatzansprüche haben.

degewo verharmlost seit mehreren Jahrzenten die Asbestgefahr, die jüngsten Medienstunts ändern daran nichts

Letzten Dezember (2018) kritisierten wir den Umstand, das Mieter auf der degewo Webseite keine einzige Info zur Asbestgefahr finden. Degewo reagierte darauf und veröffentlichte Ende Februar 2019 einen "Ratgeber" zum Thema Asbest. Aber auch darin wird die Asbestgefahr verharmlost. Und selbst jetzt findet man den Asbest-Ratgeber nur, wenn man danach sucht. Immerhin, degewo hat reagiert, aber leider nur halbherzig.

Dann folgte die Veröffentlichung von "Asbest - auf einen Blick" im Mietermagazin. Auch hier wird die Asbestgefahr verharmlost. Auch hier steht das Wohl der Mieter nicht im Vordergrund.

Dann schickt die degewo einen Brief zum Thema "Instandhaltung der Wohnung" mit einem Flyer an alle Mieter. In diesem Flyer wird auch das Thema Asbest behandelt. Aber auch hier wird verharmlost. Anstatt das Mieter in diesem Brief direkt auf die Asbestgefahr angesprochen werden, spricht man nur neutral über das Thema. Wenn die degewo sich wirklich um das Wohl der Mieter kümmern würde, dann müsste der Brief in etwa so beginnen:

"Sehr geehrte Damen und Herren, ihre Wohnung steht im Verdacht, asbestbelastet zu sein. In den 60/70/80 Jahren wurden in Ihrer Wohnung asbesthaltige Floorflex-Platten verbaut. Anbei finden Sie ein Foto, wie diese Platten aussehen. Falls in Ihrer Wohnung solche Platten noch vorhanden sein sollten, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Kundenzentrum. Platten, die intakt sind, stellen keine direkte Gefahr für Sie da. Gebrochene Platten gelten jedoch als gefährlich und müssen umgehend ausgetauscht werden. Verzeihen Sie, das wir erst 26 Jahre, nachdem Asbest in Deutschland verboten wurde, auf Sie zukommen. Mietern, die durch unser Verschulden einer Gefahr ausgesetzt waren, steht eine Mietminderung zu...."

Auf so einen Brief werden Mieter wohl lange warten müssen. Ob und wieviele Menschen durch die verschwiegene Asbestgefahr zu schaden gekommen sind, interessiert die degewo nicht. Hauptsache die Miete wird rechtzeitig bezahlt.

degewo verstößt gegen das Grundgesetz, keiner stört sich daran

Jeder kleine Kriminelle kann schon für einen Ladendiebstahl im Gefängnis landen. Das die degewo seit Jahrzehnten grob fahrlässig handelt und somit gegen das Grundgesetz verstößt, stört anscheinend niemanden.

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich" - Art 2. (2)  Grundgesetz

"Die schlimmste Art der Ungerechtigkeit ist die vorgespielte Gerechtigkeit" - Platon (427 - 348 od. 347 v. Chr.)

"Charakterstärke? Zugeben, Fehler begangen zu haben und zu versichern, sie nie wieder zu begehen… Und haben Sie bemerkt, daß man hier »Fehler« durch »Wege« ersetzen kann?" - Wolfgang J. Reus (1959 - 2006)

Quelle Abbildungen: degewo Mietermagazin

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