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Degewo – mehr Asbest. Mehr Tod.

Mieter von landeseigenen Degewo-Wohnungen werden seit Jahrzehnten über die lauernde Asbestgefahr in den eigenen vier Wänden in Unwissenheit gelassen. 

Eine Degewo-Asbestwohnung ist nichts anderes als eine Giftmülldeponie. 

Degewo "informiert" Mieter

Degewo ist Berlins zweitgrößte Wohnungsgesellschaft mit insgesamt 75.000 Wohnungen. Eigentümer ist das Land Berlin. Laut eigenen Angaben stehen etwa 17.000 Wohnungen unter Asbestverdacht

Als Bewohner einer asbestbelasteten Wohnung wird man jedoch nur durch Zufall auf die Asbestproblematik aufmerksam. Sonst deutet absolut nichts auf eine Asbestgefahr hin. Keine Hinweisschilder in den Wohnhäusern. Kein Hinweis im Mietvertrag. Kein Hinweis auf der Homepage. Degewo in Berlin verschickt laut eigenen Angaben erst 2013 ein Infoschreiben zum Thema Asbest. Jedoch landete dieses äußerst wichtige Infoblatt nur bei den wenigsten im Briefkasten. 

Wer wirklich informieren will, informiert konsequent. Per Einschreiben, per Facebook, per Hinweisschildern, persönlich. Ein Infoblatt alle 20 Jahre = keine Info.

Was ist Asbest?

Asbest ist ein faserförmiges Mineral, welches kraft seiner Beschaffenheit vor allem in der Bauindustrie Einsatz fand. Aufgrund seiner krebserregenden Eigenschaften, ist die Verwendung von Asbest jedoch seit 1993 bundesweit verboten.

20 Prozent aller Krebsfälle und 80 Prozent aller Berufskrankheiten werden dieser hochgiftigen Faser zugeschrieben. Bisher wurde kein Schwellenwert ermittelt, unter dem Asbest ungefährlich wäre. 
Asbestgefahr oder Panikmache?

Problemzone Floorflex-platten

Floorflex-Platten und Schwarzkleber sind in den meisten Fällen asbesthaltig. Solange keine Faserfreisetzung erfolgt, besteht keine unmittelbare Gefahr. Brüchige Platten können jedoch Fasern freisetzen und sind für Bewohner deshalb gefährlich. 

Worst-case Szenario: Mieter wollen diesen in die Jahre gekommenen, hässlichen Bodenbelag selber austauschen. Viele haben es schon getan und dabei Ihre Gesundheit riskiert. 
Die Büchse der Pandora
Die SPD stimmte 2013 gegen den Antrag der Grünen "Asbestgefahr in Wohngebäuden aktuell bewerten und transparent machen”, der eine Kennzeichnungspflicht von asbestbelasteten Wohnhäusern forderte.

Warum sollten Wohnhäuser mit asbesthaltigen Baustoffen gekennzeichnet werden?

Die in einer Wohnung vorhandenen Asbestbaustoffe stellen für Bewohner eine potenziell gefährliche Situation dar. Keine Regierungsbehörde (noch weniger der Vermieter) kontrolliert, ob asbesthaltige Materialien im privaten Umfeld noch intakt sind oder nicht. Niemand kann ausschließen, das Renovierungsarbeiten ohne Kenntnis des Vermieters durchgeführt werden. Selbst wenn der Vermieter darüber in Kenntnis gesetzt wird, gibt es keine Garantie das dieser seiner Informationspflicht nachkommt (siehe Fallbeispiel Graunstr. 7).

Jedes halbgiftige Produkt der CLP-Gefahrenklasse 2, welches vermutlich krebserregende Stoffe beinhaltet, muss gekennzeichnet werden (z.B. Wannenträgerschaum). Der Verkauf solcher Produkte erfolgt ausschließlich über speziell geschultes Personal. Käufer werden auf Gefahren und die korrekte Handhabung hingewiesen. Selbst ein UHU-Klebstoff verlässt keine Ladentheke ohne entsprechende Kennzeichnung.

Hochgiftige Asbestfasern hingegen werden in die CLP-Gefahrenklasse 1A der karzinogenen (krebserregenden) Stoffe eingestuft. Die IARC stuft Asbest und Plutonium in die gleiche Kategorie ein (Klasse 1, krebserregend). Eine Kennzeichnung der betroffenen Wohnhäuser zum Schutz der Bewohner ist deshalb notwendig.
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