Für manche scheint die Asbestgefahr abstrakt zu sein. Ähnlich wie bei der Radioaktivität, kann man Asbestfasern nicht sehen oder riechen. Hinzu kommt die relativ lange Latenzzeit (ca. 20-60 Jahre). Manche sprechen sogar von Asbest Panikmache oder Asbest Angstmacherei.
Experten sind sich jedoch einig. Asbest ist schon bei kurzzeitiger Exposition gefährlich.
Nicht umsonst wurde die Verwendung von Asbest in vielen Ländern verboten (EU weites Asbestverbot seit 2005). Asbest ist ein hochgiftiger Stoff, der nicht in die Atemluft gelangen darf. Im Licht der Erkenntnisse kann von Asbest Panikmache oder Asbest Angstmacherei überhaupt keine Rede sein.
Wie im Artikel erwähnt, kam
eine von der EU beauftragte Expertengruppe schon 1977 zu dem Schluss, das es bei Asbest keine Expositionsschwelle gibt, unterhalb der Krebs nicht entstehen könnte. Diese Stellungnahme wurde im Laufe der Jahre durch alle relevanten wissenschaftlichen Beratungsgremien bestätigt. Auch vor Gericht ist es anerkannt, dass es keine Expositionsschwelle für Asbest gibt, unterhalb der kein Risiko besteht.
Durch die fehlende Kennzeichnung von asbestbelasteten Wohnhäusern und der mangelnden Informationspolitik der Vermieter (wie z.B. Degewo in Berlin) , sind Mieter nach wie vor einer der Asbestgefahr ausgesetzt.